Ihre personenbezogenen Daten werden lediglich zweckgebunden für die Bearbeitung der Akkreditierung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Akkreditierungsrichtlinien der Messe Bremen
Die Messeveranstalter wollen Journalisten den Zugang zu Informationen über ihre Veranstaltungen und ihr Unternehmen mit Hilfe von Akkreditierungen erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Eine Presseakkreditierung zu den aufgeführten Eigenveranstaltungen der Messe Bremen erhalten:
- Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
- Journalisten und Fotografen, die Ihre Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion
- durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor aufgeführt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist
- mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellten Online-Publikation, die in der jeweiligen Messe-Community etabliert ist. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
Keine Akkreditierungsgrundlage sind:
- Visitenkarten
- Einladungen von Ausstellern zu Presse- oder sonstigen Terminen
- Hausausweise einer Sendeanstalt, Redaktion oder Firma.
Im Übrigen hält sich der Messeveranstalter die weitere Prüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.